Um zu prüfen, ob die Aufführungsrechte für ein bestimmtes Werk für Sie zur Verfügung stehen, fragen Sie die Rechte bitte frühzeitig vor Probenbeginn bei uns an.
Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte ist - auch in Auszügen, Bearbeitungen « frei nach» und auch bei nicht-kommerziellen Veranstaltungen - genehmigungs- und tantiemepflichtig.
Sie können die Aufführungsrechte über das untenstehende Formular direkt bei uns beantragen.
Die Urhebervergütung berechnet sich nach Anzahl der Plätze und Höhe des Eintrittspreises, beträgt aber mindestens € 80,-- zzgl Ust. / Aufführung.
Bei Abschluss eines Aufführungsvertrags stellen wir die Kosten für das Aufführungsmaterial (Kopiervorlage) in Höhe von € 80,-- zzgl Ust. zusätzlich zur Urhebervergütung in Rechnung.